Die KI-Verordnung benennt keine konkreten Schulungsinhalte, gibt aber klare Hinweise: Mitarbeitende müssen verstehen, wie das eingesetzte KI-System funktioniert – nicht auf Algorithmus-Ebene, aber so weit, dass sie Ausgaben kritisch bewerten können. Dazu gehören Grundlagen zu Trainingsdaten, das Erkennen von KI-Fehlern (Halluzinationen, Verzerrungen) und das Wissen über Datenschutzgrenzen.
Die Schulung muss nach Rollen differenziert sein: Ein Buchhalter, der KI für Belegverarbeitung nutzt, braucht andere Inhalte als ein Entwickler, der Modelle trainiert. Besonders wichtig sind auch rechtliche Grundlagen – welche Daten dürfen in KI-Tools eingegeben werden, wann ist menschliche Kontrolle erforderlich, und wie werden KI-gestützte Entscheidungen rechtssicher dokumentiert.