Drei Fallgruppen stehen im Zentrum: Chatbots und andere KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen als solche erkennbar sein – es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich. Deepfakes, also täuschend echt wirkende KI-generierte Bilder, Videos oder Audioinhalte von realen Personen, Orten oder Ereignissen, müssen klar als manipuliert gekennzeichnet werden. Und Anbieter generativer KI müssen dafür sorgen, dass Text-, Bild-, Audio- oder Video-Ausgaben grundsätzlich maschinenlesbar als KI-generiert erkennbar sind.
Für den Alltag im Mittelstand wichtig: KI-Texte, die redaktionell von einem Menschen geprüft und freigegeben werden, sind in der Regel von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen – das betrifft die meisten Produkttexte, Blogartikel oder Kategorietexte. Schematische Darstellungen wie Infografiken, Diagramme oder erkennbar grafische Illustrationen fallen ebenfalls in aller Regel nicht darunter.